Eine versehentlich veröffentlichte Reaktion aus dem Umfeld der Bundesnotarkammer gibt Einblick in den Umgang mit kritischen Fragen. Gleichzeitig bestätigt eine neue Gesellschafterliste die Mehrheitsbeteiligung und immer mehr Notarkammern erhalten Post von der Allianz der Fachsoftwareanbieter.
Manchmal verrät eine fehlgeleitete E-Mail mehr über den Umgang mit einer Angelegenheit als eine sorgfältig formulierte Pressemitteilung.
Am 16. September stellte Felix Hornberger (Software-Entwickler bei Andreas Krauß Hard- und Softwareservice GmbH) über FragDenStaat einen umfangreichen Fragenkatalog zur Beteiligung der Bundesnotarkammer an der Potsdam Legal Tech GmbH. Gefragt wurde unter anderem nach den zuständigen Gremien, den wirtschaftlichen Konditionen, der Entscheidungsgrundlage und möglichen Auswirkungen auf den Wettbewerb.
„Ciao …“ – und die falsche Frage
Besonders aufschlussreich ist eine interne Nachricht, die versehentlich im öffentlichen Verlauf einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erschien. Darin heißt es:
„Oh, dass ist viel. Hat er sicherlich nicht selbst geschrieben. Entweder ein Anwalt, ein befreundeter Notar oder KI.“
Wer und in welcher Funktion die Anfrage kommentierte, geht aus dem veröffentlichten Vorgang nicht (mehr) hervor. Nach Informationen (Hintergrundgespräche) aus dem Markt könnte die Nachricht aus der Führungsebene (C-Level) des technischen Umfelds der Bundesnotarkammer stammen. Belegen lässt sich diese Zuordnung bislang nicht.
Bemerkenswert und gleichzeitig irritierend ist die Nachricht. Denn sie beschäftigt sich nicht mit dem Inhalt der gestellten Fragen, sondern zunächst mit der Vermutung, wer sie formuliert haben könnte. Ob ein Antragsteller selbst schreibt, anwaltliche Unterstützung erhält oder ein KI-Werkzeug verwendet, ändert jedoch nichts daran, dass eine informationspflichtige Stelle die gestellten Fragen sachlich prüfen und beantworten muss.
Die interne Bemerkung kann nicht ohne Weiteres als offizielle Haltung der gesamten Bundesnotarkammer verstanden werden. Sie vermittelt aber einen irritierenden Einblick in den spontanen Umgang mit kritischen Nachfragen: Im Mittelpunkt steht zunächst nicht die Substanz, sondern die vermeintliche Urheberschaft des Fragenkatalogs.
Wo endet Information – und wo beginnt Werbung?
Wie sensibel die Trennung zwischen amtlich geprägter Kommunikation und privaten wirtschaftlichen Interessen inzwischen ist, zeigte sich auch bei einer Schulungsveranstaltung der Bundesnotarkammer vom 24.09.2026.
Referent war Walter Büttner. Er ist nicht nur Notar in Schwetzingen, sondern zugleich Präsident der Notarkammer Baden-Württemberg. Während des Vortrags zu eNoVa waren zeitweise sowohl sein eigenes Logo (Notar) als auch das Logo der Bielefelder Fachlehrgänge im Hintergrund sichtbar.
Auf meine journalistische Anfrage erklärte Büttner, die Logos seien nicht bewusst eingeblendet worden. Vor Beginn der Veranstaltung sei die Hintergrundunschärfe aktiviert gewesen. Nach einer technisch bedingten Unterbrechung sei sie beim erneuten Einwählen versehentlich nicht wieder eingeschaltet worden. Eine geschäftliche Beziehung der Bielefelder Fachlehrgänge zu diesem konkreten Vortrag habe nicht bestanden; eine Vergütung oder sonstige Gegenleistung sei weder vereinbart noch gezahlt worden.
Diese Erklärung gehört vollständig zur Berichterstattung. Das sichtbare Logo ist für sich genommen kein Beweis für bezahlte Werbung oder eine geplante Kooperation.
Die Nachfrage war dennoch berechtigt. Die Bielefelder Fachlehrgänge führen Büttner öffentlich als Referenten. Zugleich repräsentiert er als Präsident eine Notarkammer und ist Teil des Präsidiums der Bundesnotarkammer, also jeweils eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Gerade in einer solchen Mehrfachrolle muss besonders klar erkennbar bleiben, ob jemand im Rahmen einer berufsständischen Aufgabe, als selbstständiger Referent oder im Umfeld eines kommerziellen Fortbildungsanbieters auftritt.
Der Vorgang ist nicht mit der Beteiligung an der Potsdam Legal Tech GmbH gleichzusetzen. Er berührt aber dieselbe übergeordnete Frage: Wie deutlich trennen die Institutionen des Notariats ihre öffentliche beziehungsweise berufsständische Funktion von wirtschaftlichen Angeboten und privaten Marktakteuren?
Während intern bei Bundesnotarkammer offenbar noch über die Herkunft der Fragen spekuliert wurde, entwickelte sich die Beteiligung selbst weiter.
Am 18. September erhielt ich eine anonyme Nachricht per E-Mail. Der Absender behauptete, die Bundesnotarkammer sei mittelbar nicht lediglich mit 42,5 %, sondern mit 51 % an der Potsdam Legal Tech GmbH beteiligt. Belege enthielt die Nachricht nicht. Die damals verfügbare Gesellschafterliste wies weiterhin 42,5 % aus.
Seit dem 25. September liegt eine neue Gesellschafterliste im Handelsregister vor.
Sie bestätigt die 51 %.
Die Notarsoftware-Allianz wächst
Parallel zur Veränderung der Beteiligungsquote haben sich mehrere Hersteller von Notariatssoftware zusammengeschlossen.
In der jüngsten mir vorliegenden Abmahnung treten zehn Anbietergruppen auf. Da bei LegalNow zwei Gesellschaften beteiligt sind, stehen dahinter insgesamt elf juristische Personen.
Alphabetisch sind dies:
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Andreas Krauß Hard- und Softwareservice GmbH
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CVC IT Solutions GmbH
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LawX GmbH
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LegalNow GmbH und LegalNow Software GmbH
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NORA GmbH
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Notastic GmbH
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RA-MICRO Software AG
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Ralf Schirm GmbH
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Septeo Legal Solutions Deutschland GmbH
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Wolters Kluwer Legal Software Deutschland GmbH
Damit ist die Allianz seit der ersten Berichterstattung nochmals gewachsen. Der am 24. September erschienene Beitrag von Capital sprach noch von neun beteiligten Wettbewerbern.
Was konkret abgemahnt wird
Die Abmahnungen richten sich nicht unmittelbar gegen den Erwerb der Geschäftsanteile.
Beanstandet wird die Kommunikation über die Beteiligung und über NOTARIUS. Nach Ansicht der Softwareanbieter haben die Bundesnotarkammer und einzelne regionale Notarkammern ein bestimmtes kommerzielles Produkt in amtlichen Mitteilungen einseitig hervorgehoben.
Die Anbieter vertreten zusammengefasst folgende Position:
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Öffentlich-rechtliche Kammern müssten bei amtlichen Informationen sachlich, objektiv und neutral bleiben.
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Die Mitteilungen hätten NOTARIUS nicht nur erwähnt, sondern Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten des Produkts herausgestellt.
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Dadurch könne bei den Empfängern der Eindruck entstehen, das Produkt genieße eine besondere Empfehlung oder ein besonderes Vertrauen der Kammern.
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Andere Anbieter vergleichbarer Software seien nicht genannt worden.
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Die amtliche Stellung der Kammern könne dem hervorgehobenen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Das sind die rechtlichen Bewertungen der abmahnenden Unternehmen. Eine gerichtliche Entscheidung hierüber liegt bislang nicht vor.
Mir liegen inzwischen Abmahnungen gegen die Bundesnotarkammer und einige gegen die Ländernotarkammern vor.
Bei der Westfälischen Notarkammer beanstandet die Notarsoftware-Allianz z. B. sowohl den Newsletter vom 15. September als auch eine auf der Internetseite von NOTARIUS veröffentlichte Referenz des Hauptgeschäftsführers der Kammer.
Die Bundesnotarkammer erklärte gegenüber Capital, sie halte die gegen sie gerichtete Unterlassungsaufforderung nach derzeitiger Einschätzung für unbegründet. Die Entscheidung über die Beteiligung sei nach eigener Prüfung und in eigener Verantwortung getroffen worden. Angaben zu den wirtschaftlichen Bedingungen lehnte sie unter Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ab. Es ist davon auszugehen, dass die Allianz der Softwareanbieter eine ähnliche floskelartige Antwort auf die Abmahnung erhalten werden.
Welche Notarkammern ihre Mitglieder informiert haben
Die juristische Auseinandersetzung weitet sich aus.
Bereits bekannt waren Abmahnungen gegen die Bundesnotarkammer und u.a. die Notarkammer Baden-Württemberg. Am 25. September wurden nach übereinstimmenden Informationen aus dem Kreis der beteiligten Unternehmen drei weitere Kammern abgemahnt:
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Landesnotarkammer Bayern
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Notarkammer Sachsen-Anhalt
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Rheinische Notarkammer
Weitere Abmahnungen z. B. gegen Notarkammer Koblenz und Notarkammer Sachsen sollen wohl noch folgen. Solange mir diese Schreiben noch nicht vorliegen, behandle ich ihren Versand als angekündigt.
Die Abmahnungen richten sich nicht unmittelbar gegen den Erwerb der Geschäftsanteile. Gegenstand sind Mitteilungen, Newsletter und weitere öffentliche Äußerungen, in denen die Kammern nach Auffassung der Notarsoftware-Allianz ein einzelnes kommerzielles Produkt zu deutlich hervorgehoben haben.
Ob diese rechtliche Bewertung zutrifft, ist offen. Eine gerichtliche Entscheidung liegt nicht vor.
Der Zusammenschluss der Softwareanbieter wird von HÄRTING Rechtsanwälte vertreten; die Bundesnotarkammer von Gleiss Lutz.
Der aktuelle Stand bei den 21 Notarkammern
Nach Auswertung der mir vorliegenden Unterlagen und mehrerer voneinander unabhängiger Hinweise ergibt sich derzeit folgendes Bild:
Kommunikation über die Beteiligung oder NOTARIUS belegt
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Landesnotarkammer Bayern
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Notarkammer Baden-Württemberg
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Notarkammer Brandenburg
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Notarkammer Koblenz
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Notarkammer Sachsen
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Notarkammer Sachsen-Anhalt
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Rheinische Notarkammer
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Westfälische Notarkammer
Für Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben mir mehrere Quellen bestätigt, dass die Kammern ihre Mitglieder informiert haben. Die Schreiben selbst liegen mir noch nicht vor. Ob sie ähnlich formuliert sind wie die Mitteilungen anderer Notarkammern, kann ich deshalb nicht beurteilen. Die Situation ist noch unklar bei der Notarkammer Thüringen.
Nach derzeitigen Auskünften keine entsprechende Mitteilung versandt
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Notarkammer Berlin
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Notarkammer Braunschweig
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Notarkammer Bremen
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Notarkammer Celle
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Notarkammer Frankfurt am Main
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Hamburgische Notarkammer
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Notarkammer Kassel
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Notarkammer Oldenburg
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Notarkammer Pfalz
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Saarländische Notarkammer
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Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Diese Übersicht zeigt den Recherche- und Dokumentenstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Sie unterscheidet zwischen einem mir vorliegenden Schreiben, einem anderweitig bestätigten Versand und einer noch ungeklärten Sachlage.
Auffällig ist, dass mir aus vielen Kammerbezirken des Anwaltsnotariats bislang keine vergleichbare Mitteilung an die Mitglieder bekannt ist. Ist das eine bewusste Entscheidung? Und falls ja: Welche Gründe haben die Kammern dafür? Aus der fehlenden Mitteilung allein lässt sich weder Zustimmung noch Ablehnung gegenüber dem Vorgehen der Bundesnotarkammer ableiten. Die unterschiedliche Kommunikation verdient aber eine Erklärung.
Das Gebot neutraler und objektiver Amtsführung: Wie viel Produktwerbung verträgt eine Kammermail?
Am 11. September 2026, dem Tag des Beschlusses über die Beteiligung, informierte die Notarkammer Baden-Württemberg ihre Mitglieder per Rundmail. Sie beließ es nicht bei der Nachricht, dass sich die Bundesnotarkammer an der Potsdam Legal Tech GmbH beteiligt hat.
Die Kammer bezeichnete NOTARIUS als „cloud- und KI-basierte Notariatssoftware“. Sie teilte mit, dass das Mandantenportal und das Webseiten-Modul bereits buchbar seien, beschrieb weitere geplante Module und stellte eine baldige Verfügbarkeit als Vollsoftware in Aussicht. Für nähere Informationen verlinkte sie direkt auf die Webseite des Unternehmens.
Hinzu kam eine Personalie: Die Kammer bezeichnete es als „besonders erfreulich“, dass ihr Präsident Walter Büttner zum Vorsitzenden des NOTARIUS-Beirats ernannt worden sei.
Man kann diese Rundmail als Information über eine für den Berufsstand wichtige Entwicklung lesen. Man kann sich als Empfänger aber ebenso fragen: Warum erläutert meine Kammer die Buchbarkeit, den geplanten Ausbau und die Einsatzmöglichkeiten ausgerechnet dieses einen Produkts?
Genau an dieser Stelle beginnt der Streit über die Grenzen amtlicher Kommunikation. Die Frage, ob die Rundmail rechtlich als unzulässige Förderung eines Marktteilnehmers zu bewerten ist, ist offen. Dass sie über eine bloße Mitteilung zur Beteiligung hinausgeht, lässt sich an ihrem Inhalt ablesen.
Wer sich seit Jahren für eine Notarsoftware aus dem Umfeld der Bundesnotarkammer einsetzt, muss sich jetzt eine besonders einfache Frage gefallen lassen: Wo endet die berufspolitische Überzeugung – und wo beginnt die Pflicht, als Kammerpräsident auch gegenüber den konkurrierenden Anbietern sichtbar Abstand zu halten?
Und noch eine Frage drängt sich auf: Wie kann eine Beteiligung offenbar über längere Zeit vorbereitet werden, während die Kommunikation am Tag des Beschlusses so wenig Gespür für den absehbaren Interessenkonflikt erkennen lässt? Gerade weil die Kammern eine besondere Stellung gegenüber ihren Mitgliedern haben, hätte es hier mehr Zurückhaltung gebraucht.
Transparenz wird jetzt zur Entscheidenden Frage
Die Diskussion dreht sich längst nicht mehr nur um die Qualität einer Software. Sie betrifft die Rollenverteilung im gesamten Markt.
Die Bundesnotarkammer betreibt zentrale Infrastruktur, gestaltet Schnittstellen und nimmt öffentlich-rechtliche Aufgaben wahr. Über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft hält sie nun zugleich die Mehrheit an einem Anbieter, der mit anderen Softwareunternehmen um dieselben Notariate konkurriert.
Daraus ergeben sich Fragen, die sich nicht mit dem Hinweis auf eine strategische Beteiligung erledigen:
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Welche Gremien haben den Erwerb und die Aufstockung beschlossen?
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Nach welchen Kriterien wurde gerade dieses Unternehmen ausgewählt?
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Wie wurde der Unternehmenswert ermittelt?
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Wie hoch ist das gesamte wirtschaftliche Engagement?
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Welche Regeln verhindern einen bevorzugten Zugang zu Informationen, Schnittstellen oder Entwicklungsplanungen?
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Wie wird sichergestellt, dass konkurrierende Anbieter tatsächlich gleichbehandelt werden?
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Welche Rolle sollen die regionalen Notarkammern bei der Kommunikation über das Produkt spielen?
Eine über FragDenStaat veröffentlichte Anfrage verlangt inzwischen Zugang zu Beschlüssen, Entscheidungsvorlagen, wirtschaftlichen Konditionen und weiteren Unterlagen rund um die Beteiligung. Die Antwort steht noch aus. Wie die eigentlich zu internen Zwecken bestimmte Nachricht bereits tief blicken lässt, man habe schon möglicherweise einen „super Exit…Und ein großer Teil der Fragen berühren Geschäftsgeheimnisse…“
Bis dahin liefern die Gesellschafterlisten nur einen Ausschnitt. Dieser Ausschnitt ist inzwischen allerdings eindeutig:
Meine Einordnung als Branchenkennerin
Ich begleite Notariate unterschiedlicher Größen bei der Digitalisierung, der Prozessoptimierung und der Auswahl von Software. Ich kenne die Perspektive kleiner Einzelnotariate ebenso wie die Anforderungen großer Einheiten mit zahlreichen Mitarbeitern. Außerdem beobachte ich den Markt für Notariatssoftware seit Jahren und stehe regelmäßig mit Notaren, Mitarbeitern und Softwareanbietern im Austausch und bin in verschiedenen Innovationsausschüssen zu diesen Themen vertreten.
Deshalb greift es aus meiner Sicht zu kurz, die aktuelle Diskussion auf die Frage zu reduzieren, ob eine einzelne Pressemitteilung oder Rundmail bereits die rechtliche Grenze zur Werbung überschritten hat.
Es geht um die künftige Struktur des gesamten Marktes. Die Bundesnotarkammer ist meiner Erfahrung und Meinung nach als ehemalige Angestellte im Notariat weder dafür bekannt, innovative Produkte an den Markt zu bringen, noch sich an strategisch wertvollen Produkten zu beteiligen. Das zuletzt erworbene Mandantenportal scheint bei Notarinnen und Notaren nicht Anklang zu finden. Auch dieser Vorgang wurde in die öffentliche Infrastruktur angebunden, ohne Vergabeverfahren.
Die Bundesnotarkammer entwickelt und betreibt zentrale technische Infrastruktur. Sie gestaltet Standards und Schnittstellen. Sie verfügt über Informationen zu kommenden technischen und regulatorischen Entwicklungen. Ihre 21 Mitgliedskammern erreichen sämtliche Notarinnen und Notare in Deutschland über amtliche und berufsständische Kommunikationswege.
Über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft hält sie nun zugleich 51 Prozent an einem kommerziellen Anbieter von Notariatssoftware. Damit ist sie nicht mehr nur Regelsetzerin, Infrastrukturbetreiberin und Interessenvertretung. Sie ist mittelbar auch Mehrheitsgesellschafterin eines Marktteilnehmers.
Das ist nicht automatisch unzulässig. Es verändert aber die Anforderungen an Transparenz, Neutralität und organisatorische Trennung erheblich.
Ein fairer Wettbewerb setzt voraus, dass alle Anbieter zu denselben Bedingungen Zugang zu Schnittstellen, technischen Informationen und Entwicklungsplanungen erhalten. Ebenso wichtig ist, dass Mitteilungen öffentlich-rechtlicher Kammern nicht den Eindruck einer amtlichen Produktempfehlung vermitteln.
Dabei geht es mir ausdrücklich nicht um eine Bewertung der Qualität von NOTARIUS. Neue Lösungen und echter Wettbewerb können dem bislang stark konzentrierten Markt guttun. Auch eine technisch gute Software beantwortet jedoch nicht die strukturellen Fragen, die durch die Beteiligung ihrer mittelbaren Mehrheitsgesellschafterin entstehen.
Die Bundesnotarkammer sollte deshalb nicht nur erläutern, was gesellschaftsrechtlich formal zulässig ist. Sie sollte nachvollziehbar darlegen:
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wie die Auswahl des Unternehmens erfolgte,
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welche Gremien die Beteiligung und ihre Aufstockung beschlossen haben,
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wie Interessenkonflikte organisatorisch ausgeschlossen werden,
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wie der gleichberechtigte Zugang zu Schnittstellen und Informationen gewährleistet wird,
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welche Grenzen für die Kommunikation der regionalen Notarkammern gelten,
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und wie verhindert wird, dass hoheitliche beziehungsweise berufsständische Reichweite zu einem Wettbewerbsvorteil für das eigene Beteiligungsunternehmen wird,
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wie wird der Erwerb finanziert – durch Umlage wieder auf die Notarinnen und Notare.
Vertrauen entsteht in einer solchen Konstellation ausschließlich durch überprüfbare Regeln und nicht durch Beschwichtigungen per Mail des Hauptgeschäftsführers der Bundesnotarkammer.
Die eigentliche Bewährungsprobe liegt deshalb noch vor uns. Entscheidend wird nicht sein, ob die Beteiligung als „strategisch“ bezeichnet wird. Entscheidend wird sein, ob die Bundesnotarkammer künftig glaubhaft zwischen ihren öffentlich-rechtlichen Aufgaben und ihren wirtschaftlichen Interessen trennt.
Aus 42,5 Prozent sind 51 Prozent geworden. Offen ist, ob es dabei bleibt. Ebenso offen ist, ob die Auswahl des Unternehmens und die mit der Beteiligung verbundenen Leistungen einem transparenten Vergabe- oder Auswahlverfahren hätten zugänglich gemacht werden müssen. Ein reiner Anteilserwerb unterliegt nicht automatisch dem Vergaberecht. Sollten mit ihm jedoch Entwicklungs-, Liefer- oder Dienstleistungsaufträge verbunden sein, kann die rechtliche Bewertung anders ausfallen. Ob daraus sogar eine Rückabwicklung folgen könnte, hängt von den bislang nicht bekannten Verträgen und Vollzugsschritten ab.
Noch grundlegender ist für mich eine andere Frage: Warum muss sich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts überhaupt mehrheitlich an einem privatwirtschaftlichen Softwareunternehmen beteiligen?
Das gilt umso mehr, wenn zuvor eine bekannte Beratungsgesellschaft kostenintensiv zu dem Ergebnis gekommen sein soll, dass sich die Entwicklung einer eigenen Notariatssoftware wirtschaftlich nicht lohnt. Der Erwerb einer Beteiligung kann zwar eine Alternative zur Eigenentwicklung sein. Überzeugend ist dieses Argument aber nur, wenn das ausgewählte Produkt hinreichend marktreif ist, einen breiten Bedarf abdeckt und die wirtschaftlichen Grundlagen der Investition nachvollziehbar offengelegt werden.
Nach dem bislang kommunizierten Entwicklungsstand ist NOTARIUS noch keine vollständig ausgerollte Vollsoftware. Zum jetzigen bekannten Stand ist diese Software in erster Linie nur für Nur-Notarinnen und Notare interessant, die ca. 2000 von den insgesamt ca. 7.000 Notarinnen und Notare ausmacht. 5/7 sind sog. Anwaltsnotarinnen und Antwaltsnotare. Damit bleibt die entscheidende Frage unbeantwortet: Welchen konkreten öffentlichen beziehungsweise berufsständischen Auftrag erfüllt diese Mehrheitsbeteiligung, den ein offener, neutraler und wettbewerblicher Softwaremarkt nicht ebenfalls erfüllen könnte?

